Ferienunterkunft
Hitzacker -Elbblick
Auf dem Brink 8
29456 Hitzacker
Vermieterin
Inga Schewe
Ernst-Thälmann-Str. 11
16248 Lunow- Stolzenhagen
Für die Nutzung der oben genannten Ferienwohnung gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Geltungsbereich
Die allg. Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Vermieterin.
Buchung
Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchung zustande, welche den Gästen im Anschluss an die online-Buchung übermittelt wird. Mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- bedingungen akzeptiert.
Aufenthalt
Die Ferienwohnung inklusive Inventar und die zum Hause gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.
Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 25 €/ Person/ Nacht zu zahlen. Eine Untervermietung un Überlassung der Ferienwohnung an Dritte ist nur nach Absprache mit der Vermieterin erlaubt.
Bei Verstößen gegen die AGB ist die Vermieterin berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
Zahlung
Die Gäste sind verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihnen in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtsumme innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 5 Tage vor der Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto der Vermieterin zu überweisen.
Rücktritt
Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:
Rücktritt bis
45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
44 – 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
32 – 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
21 – 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
11 - Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.
Die Vermieterin kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 21 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrages ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch der Gäste auf Schadenersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung
Haftung
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle b.z.w. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.
Sowohl für Unfälle als auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird von der Vermieterin keine Haftung übernommen.
Für von den Gästen verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haften die Gäste. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung der Gäste. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienwohnung eine Gebühr von 30,00 € fällig.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen b.z.w. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.